AnalysenDokumentation / Schulungen / BeratungAnalysen

Gemäß den EU-Anforderungen in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss ein kosmetisches Mittel unter normalen oder vorhersehbaren Anwendungsbedingungen unbedenklich für die menschliche Gesundheit sein. Daher ist der Hersteller verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels eine vollständige Analyse der Produktsicherheit durchzuführen, d. h. einen Bericht über die Sicherheitsbewertung zu erstellen.

Dokumentation Schulungen Beratung

WIR UNTERSTÜTZEN UNSERE KUNDEN IN FOLGENDEN BEREICHEN:

Anwendung und Auslegung der Rechtsvorschriften für kosmetische Mittel im Einklang mit dem EU-Recht;
Erstellung von Spezifikationen und Sicherheitsdatenblättern für kosmetische Produkte;
Ermittlung der erforderlichen Untersuchungen und Rechtsberatung zur Vermarktung von Kosmetikprodukten;
Überprüfung der Korrektheit von Kosmetiketiketten;
Erstellung des Abschlussberichts - Sicherheitsbewertungsbericht für kosmetische Mittel durch einen Safety Assessor gemäß den Anforderungen der EG-Verordnung 1223/2009;
Notifizierung über das europäische CPNP-System;
REACH-Beratung;
Anwendung und Auslegung der Rechtsvorschriften für kosmetische Mittel mit Gesetzen außerhalb der EU.

KONTAKTFORMULARBleiben wir in Kontakt

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie ein individuelles Angebot?
Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden Ihre Anfrage umgehend beantworten.