Die Sicherheit und Qualität kosmetischer Mittel ist sowohl für die Verbraucher als auch für die Hersteller ein wichtiges Anliegen. Der Hauptgrund dafür ist die Tatsache, dass diese Produkte direkt auf die Haut, die Haare oder die Nägel aufgetragen werden und sehr häufig auch mit den Schleimhäuten der Augen, des Intimbereichs oder des Mundes in Berührung kommen, so dass die Inhaltsstoffe dieser Produkte leicht in den menschlichen Körper eindringen können.
In der Europäischen Union, einschließlich Polen, wird das Kosmetikrecht durch zwei wichtige Rechtsakte geregelt: Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 der Kommission sowie eine Reihe von Dokumenten, bei denen es sich um Empfehlungen oder technische Dokumente handelt, die den Herstellern als Anleitung dienen. Die Rechtsvorschriften für kosmetische Mittel sind in allen Ländern der Europäischen Union gleich. Auf diese Weise wird ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau für diese Produkte aufrechterhalten und ihr Vertrieb in den EU-Ländern erleichtert. Die einzelnen Verordnungen regeln Parameter wie Zusammensetzung, Kennzeichnung, Dokumentation, Produktionsbedingungen und das Verbot von Tierversuchen für Inhaltsstoffe und das Produkt selbst.
Jedes kosmetische Mittel, das in der Europäischen Union auf den Markt gebracht wird, muss zunächst gründlich auf seine Sicherheit getestet und bewertet werden und sollte eine komplette Dokumentation besitzen. Vor dem Inverkehrbringen eines Produkts ist die für das Produkt verantwortliche Person verpflichtet, einen Sicherheitsbericht zu erstellen und das Produkt über das europäische Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (CPNP) zu notifizieren.
Die europäischen Rechtsvorschriften über die Sicherheit von kosmetischen Mitteln sind sehr streng. Vor dem Inverkehrbringen wird jedes kosmetische Mittel einer detaillierten mikrobiologischen, physikalisch-chemischen, dermatologischen, Stabilitäts- und Verträglichkeitsprüfung, einer Überprüfung der Werbeaussagen und einer ausführlichen Sicherheitsbewertung unterzogen.
Laut Gesetz muss für jedes kosmetische Mittel, das auf den Markt gebracht wird, eine Sicherheitsbewertung durchgeführt werden. Für diese Bewertung ist die verantwortliche Person zuständig, sie wird jedoch von einem Spezialisten – dem Safety Assessor – durchgeführt.
Sie kontrollieren auch Kennzeichnungen und mögliche Verfälschungen. Jeder Hersteller muss die Dokumentation des Kosmetikprodukts auf Anfrage der Aufsichtsbehörden zur Verfügung stellen. Diese Unterlagen sind innerhalb der EU unter der auf der Verpackung angegebenen Adresse erhältlich.
Die Herstellung von Kosmetika kann nicht nach dem Zufallsprinzip oder unter unkontrollierten Bedingungen erfolgen. Alle Herstellungsbetriebe müssen sich bei der Hygieneinspektion registrieren lassen und Kosmetika in Übereinstimmung mit der Guten Herstellungspraxis (GMP) produzieren. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Grundsätzen, die von der internationalen Normungsorganisation (ISO) vereinbart wurden. Sie dienen der Qualitätssicherung in folgenden Bereichen: Produktion, Qualitätskontrolle und Lagerung sowie Versand von kosmetischen Mitteln.
Die ordnungsgemäße Überprüfung der Dokumentation und der Tests von kosmetischen Mitteln spielt eine wichtige Rolle und trägt letztlich zur Zufriedenheit von Herstellern und Verbrauchern bei. Die Einhaltung internationaler und lokaler Vorschriften für Hersteller kosmetischer Mittel und für Personen, die für kosmetische Mittel verantwortlich sind, gibt potenziellen Verbrauchern die Gewissheit, dass das Produkt, das sie kaufen, absolut sicher ist. Somit können sie es nutzen, um für ihre Hygiene zu sorgen oder ihr Aussehen zu verbessern, ohne sich um ihre Sicherheit sorgen zu müssen.
Unsere professionellen Analysen von Kosmetikprodukten werden gemäß dem Qualitätssicherungssystem nach ISO 17025 durchgeführt und durch PCA-Akkreditierung bestätigt.
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